Regelung – Lastregelkurve

Reservekapazitäten – Regelenergie – Ausgleichsenergie

Grundsätzlich: Im gesamten Stromnetz muss in jedem Augenblick so viel Strom erzeugt werden, wie Strom verbraucht wird.
Das Stromnetz lässt sich als riesige Achse verstehen: Auf der einen Seite treiben die Turbinen die Achse an, auf der anderen Seite der Achse verbrauchen Maschinen die Energie. Wenn mehr Energie, also Strom von den Maschinen verbraucht wird, als die Turbinen erzeugen, dann wird die Achse immer langsamer – die Netzfrequenz sinkt – bis sie ganz stehenbleibt. Wird weniger Energie verbraucht, steigt die Frequenz wieder an.

Die Einzelverbräuche schwanken sehr stark, abhängig davon, wann Verbraucher angeschaltet werden. In der Summe über sehr viele Verbraucher ergibt sich ein Mittelwert, der sich sehr gut prognostizieren lässt.

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Der Verbrauch hat typische Schwankungen über einen Tag und unterscheidet sich auch zwischen Sommer und Winter. Der Verbrauch ist keine konstante Größe, sondern schwankt ständig um einen Mittelwert.

Das europäische Netz ist in einzelne Teilnetze aufgeteilt, für dessen Gleichgewicht jeweils ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – in Österreich: Regelzonenführer – in seinem Teil des Netzes verantwortlich ist. Europa ist über ein großes Verbundnetz (UCTE) verknüpft. Im gesamteuropäischen Netz gibt es 350.000 Megawatt an Kraftwerksleistung, davon 115.000 Megawatt in Deutschland. Für die Netzstabilisierung muss Deutschland eine Leistung von 7.000 Megawatt bereitstellen.

siehe auch Blackout »
Entlastung bestehender Kraftwerke.

Besonders hartnäckig hält sich die Behauptung, daß der von Ökoanlagen erzeugte Strom keine Entlastung der bestehenden Kraftwerke bringt, da diese nicht außer Betrieb genommen werden können, wenn einmal der Wind nicht weht und einmal die Sonne nicht scheint und daher alle bestehenden Kraftwerke immer in Reserve gehalten werden müssen.
Da die Reservehaltung eines Kraftwerkes mit erheblichen Fixkosten belastet ist, würden die hinzukommenden Ökostromanlagen keine Verbilligung sondern eine Verteuerung der Stromerzeugung bringen.

Dem ist entgegenzuhalten, daß der momentane Stromverbrauch niemals konstant ist, sondern ständigen Schwankungen unterliegt, die in der sog. Lastregelkurve dargestellt werden. Da elektrischer Strom nicht speicherbar ist – außer in Batterien oder als Pumpstrom in Speicherkraftwerken – sind die Energieversorgungsunternehmen gezwungen, gerade soviel Strom zu produzieren, als gerade verbraucht wird. Dies wird von den Lastverteilern der jeweiligen Unternehmen vorgenommen.

Die Lastregelkurve zeigt nun ein ganz typisches Verhalten, sie besitzt eine Morgenspitze, eine Mittagsspitze und eine Abendspitze. Diese sind zwar verschieden hoch aber innerhalb einer geringen Bandbreite identisch. Der Verlauf des täglichen Strombezuges wird somit vorhersehbar.
Die Stromerzeuger können sich daher auf den zu erwartenden Stromverbrauch einstellen und die Erzeugungskapazität ihrer Kraftwerke vorweg abstimmen.

Es ist auch zu berücksichtigen, daß sich das Stromerzeugungspotential der einzelnen Kraftwerke ebenfalls ändert. Bei Niedrigwasser und auch bei Hochwasser produzieren Wasserkraftwerke weniger Strom, die kalorischen Kraftwerke – auch Atomkraftwerke – können nur mit reduzierter Leistung betrieben werden, da das Kühlwasser fehlt.

Das ständige Zu- und Abschalten einzelner Kraftwerke ist somit ein normaler Vorgang, er wurde – unbemerkt von der Allgemeinheit – immer schon vorgenommen und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Die Kriterien für das Zu- Abschalten eines Kraftwerkes richten sich nach dem Kraftwerkstyp: Wasser-Laufkraftwerke liefern Grundlast
Gas- Ölkraftwerke liefern Mittellast, da sie leicht regelbar sind
Speicherkraftwerke liefern Spitzenlast, um den höchsten Stromverbrauch abzudecken

Wenn nun jetzt die Stromerzeugung von Kraftwerken, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden hinzukommt, so sind lediglich einige zusätzliche Parameter – Sonne, Wind, Wasser, Biomasse – zu berücksichtigen, die sich auf die Steuerung der Kraftwerke auswirken werden.
Dies sollte jedoch für die hochtechnologisierten Einrichtungen der Lastverteiler kein Problem darstellen.

Eine endgültige Außerbetriebnahme eines kalorischen Kraftwerkes wird erst möglich sein, wenn die Erneuerbaren Energien einen entsprechenden Anteil an der gesamten Stromerzeugung zu übernehmen, imstande sind.